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   OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1996 - 5 L 212/95   

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OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1996 - 5 L 212/95 (https://dejure.org/1996,15142)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.01.1996 - 5 L 212/95 (https://dejure.org/1996,15142)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Januar 1996 - 5 L 212/95 (https://dejure.org/1996,15142)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 10 A 108/95
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1996 - 5 L 212/95
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1996 - 5 L 212/95
    Die Berufungseinlegung mittels einer durch Telefax ("Telebrief") übermittelten Berufungsschrift ist grundsätzlich möglich (BVerwG, Urt. v. 06.12.1988 - 9 C 40.87 -, BVerwGE 81, 32/34).

    Die genannten, durch Verfahrensvorschriften begründeten - und vorliegend nicht erfüllten - Erfordernisse bestehen nicht um ihrer selbst willen, sondern deshalb, weil in der Regel allein ihre Einhaltung die Verläßlichkeit der Eingabe sicherstellt (BVerwG, Urt. v. 06.12.1988, a.a.O., S. 34).

    Anderenfalls ist die Verläßlichkeit der Eingabe nicht sichergestellt und die Rechtsmitteleinlegung (somit) unwirksam (BVerwG, Urt. v. 06.12.1988, a.a.O., S. 37).

  • BVerwG, 29.06.1984 - 6 C 12.83

    Gewahrsamsbereich des Gerichts - Abhandenkommen von Briefumschlägen -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1996 - 5 L 212/95
    Entscheidend ist insoweit, ob sich aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne daß darüber Beweis erhoben werden müßte (BVerwG, Urt. v. 29.06.1984 - 6 C 12.83 -, Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 11).

    Eine (weitere) Beweiserhebung über die Frage der Urheberschaft der Berufungsschrift und den Willen des Klägers, diese in den Rechtsverkehr zu bringen, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urt. v. 29.06.1984, a.a.O.), der sich der Senat anschließt, nicht angezeigt.

  • BVerwG, 13.02.1987 - 8 C 25.85

    Revision - Schriftform - Einlegung durch Telebrief - Dingliche Haftung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1996 - 5 L 212/95
    Zwar enthält die vor ihrer Absendung unterzeichnete, bei Gericht eingehende Telekopie (selbst) keine eigenhändige Unterschrift, sondern nur deren Kopie, doch stellt der technische Übermittlungsvorgang hinreichend sicher, daß die Eingabe für das Gericht in vergleichbarer Weise wie ein Original verläßlich ist (BVerwG, Urt. v. 13.12.1987 - 8 C 25.87 -, BayVBl. 87, 406/407).
  • BGH, 11.02.1982 - III ZR 39/81

    Berufungsbegründungsschrift - Handzeichen - Unterschrift

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1996 - 5 L 212/95
    Die Unterschrift sichert zugleich die Urheberschaft und die individuelle Zurechnung der in der Rechtsmittelschrift enthaltenen Erklärung; sie muß grundsätzlich die Identität des Unterzeichnenden erkennen lassen (BGH, Urt. v. 11.02.1982 - III ZR 39/81 -, NJW 1982, 1467), ebenso, daß es sich um eine endgültige Erklärung und nicht nur um die "Abzeichnung" eines Entwurfs handelt (BAG, Urt. v. 29.07.1981 - 5 AZR 632/79 -, NJW 1982, 1016).
  • BVerwG, 19.12.1994 - 5 B 79.94

    Formgerecht per BTX erhobene Klage ohne Unterschrift

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1996 - 5 L 212/95
    Anders als bei einer Übermittlung durch Btx-Mitteilung von einem privaten, mit Codenummer gekennzeichneten Teilnehmeranschluß, die eine gewisse Gewähr für die Zurechnung der Rechtsmittelschrift zu einem bestimmten Absender ermöglicht (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 19.12.1994 - 5 B 79.94 -, n.v.), erscheint (jedenfalls) bei einem von einer öffentlichen Annahmestelle der Post abgesandten Telekopie eine solche (individuelle) Zurechnung mangels weiterer Anhaltspunkte nicht möglich.
  • BVerwG, 13.06.1990 - 9 B 122.90

    Anforderungen an die Einreichung einer Beschwerdeschrift - Zulässigkeit und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1996 - 5 L 212/95
    Wird - wie vorliegend - die Rechtsmittelschrift nicht im Original eingereicht, sondern durch Übermittlung einer Telekopie (Telefax), behalten die genannten Erfordernisse in dem Sinne ihre Gültigkeit, daß jedenfalls die Telekopie (Telefax) den Anforderungen an eine formgerechte Rechtsmittelschrift genügen muß, also nicht nur den Namen des Rechtsmittelführers (Klägers) erkennen läßt, sondern auch dessen Unterschrift wiedergibt (BVerwG, Beschl. v. 13.06.1990 - 9 B 122/90 -, NJW 1991, 1193).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 25.87

    Erschließung eines Grundstücks - Entrichtung von Erschließungsbeiträgen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1996 - 5 L 212/95
    Zwar enthält die vor ihrer Absendung unterzeichnete, bei Gericht eingehende Telekopie (selbst) keine eigenhändige Unterschrift, sondern nur deren Kopie, doch stellt der technische Übermittlungsvorgang hinreichend sicher, daß die Eingabe für das Gericht in vergleichbarer Weise wie ein Original verläßlich ist (BVerwG, Urt. v. 13.12.1987 - 8 C 25.87 -, BayVBl. 87, 406/407).
  • BAG, 29.07.1981 - 5 AZR 632/79

    Schriftsatz - Unterschrift - Individuelles Schriftbild - Identität des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1996 - 5 L 212/95
    Die Unterschrift sichert zugleich die Urheberschaft und die individuelle Zurechnung der in der Rechtsmittelschrift enthaltenen Erklärung; sie muß grundsätzlich die Identität des Unterzeichnenden erkennen lassen (BGH, Urt. v. 11.02.1982 - III ZR 39/81 -, NJW 1982, 1467), ebenso, daß es sich um eine endgültige Erklärung und nicht nur um die "Abzeichnung" eines Entwurfs handelt (BAG, Urt. v. 29.07.1981 - 5 AZR 632/79 -, NJW 1982, 1016).
  • VGH Hessen, 17.08.1992 - 8 UE 1160/91

    Prozeßrecht; Berufungsschrift per Telefax

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1996 - 5 L 212/95
    Die Unterschrift muß vor der telegrafischen Übermittlung der Telekopie eigenhändig erfolgt sein (VGH Kassel, Urt. v. 17.08.1992 - 8 UE 1160/91 -, CR 1993, 455; vgl. auch VG Wiesbaden, Beschl. v. 14.10.1993 - 8/1 G 20.646/93 -, NJW 1994, 537).
  • VG Wiesbaden, 14.10.1993 - 1 G 20.646/93
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1996 - 5 L 212/95
    Die Unterschrift muß vor der telegrafischen Übermittlung der Telekopie eigenhändig erfolgt sein (VGH Kassel, Urt. v. 17.08.1992 - 8 UE 1160/91 -, CR 1993, 455; vgl. auch VG Wiesbaden, Beschl. v. 14.10.1993 - 8/1 G 20.646/93 -, NJW 1994, 537).
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